Förderung anerkannter Umweltstationen in Bayern
Staatlich anerkannte Umweltstationen können Fördermittel gemäß den Richtlinien für die staatliche Anerkennung und Förderung von Umweltstationen (FöR-UmwSt) beantragen. In den FöR-UmwSt wird die Förderung von staatlich anerkannten Umweltstationen geregelt. Die Förderung nimmt die gesamte Bildungsarbeit BNE/UB der Umweltstation in den Blick. Die neue Grundförderung ersetzt die bisherige Förderung des Basisprojekts und soll die Planungssicherheit und die Flexibilität der Umweltstationen erhöhen.
Antragsstellung
ACHTUNG: Zum 01. August 2022 traten die neuen Richtlinien für die staatliche Anerkennung und Förderung von Umweltstationen (FöR-UmwSt) in Kraft und ersetzten die bisherigen Richtlinien für die Förderung von Umweltstationen. Bitte verwenden Sie ab dem Förderjahr 2023 nur noch die neu bereitgestellten Formblätter und Anlagen.
Weiterführende Informationen
DOWNLOAD NEU Grundförderung nach FöR-UmwSt seit 01.08.2022
- Hinweise zur Förderung der Umweltstationen (PDF)
- Antragsformular(PDF)
- Anlage 1 Ausgaben- und Finanzierungsplan (Excel)
- Anlage 2 Arbeitsprogramm(Excel)
- Verwendungsbestätigung (PDF)
DOWNLOAD Unterlagen Förderung 2022
- Auszahlungsantrag Umweltbildung (PDF)
- Verwendungsnachweis Umweltbildung (PDF)
- Übersicht über die Kosten (Excel)
- Nachweis Personalstunden (Excel)
- Berechnung_Stundensatz (Excel)
- Richtlinien für die Förderung von Umweltstationen. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 01.08.2022 HINWEIS: gültig ab der Förderperiode 2023.