BILDUNG FÜR NACHHALTIGE ENTWICKLUNG IN BAYERN

 

Barrierefreiheit

Barrierefreiheitserklärung

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den vorliegenden Internetauftritt BILDUNG FÜR NACHHALTIGE ENTWICKLUNG IN BAYERN - https://www.umweltbildung.bayern.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz ist bemüht, seine Websites im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Website ist derzeit nur teilweise mit der BayBITV vereinbar, wird jedoch einem stetigen Selbstbewertungs- und Überprüfungsprozess unterzogen und hinsichtlich den Anforderungen der BayBITV angepasst.

Der vorliegende Internetauftritt https://www.umweltbildung.bayern.de stellt derzeit noch kein Angebot in "Leichter Sprache" und in "Gebärdensprache" zur Verfügung.
Diese Anforderungen der der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) befinden sich in Bearbeitung.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei.

Unverhältnismäßige Belastung, die nach Paragraf (§)1 Absatz 4 der BayEGovV geltend gemacht wird:

  • Nicht alle PDF-Dateien erfüllen den aktuellen Stand der Barrierefreiheitsanforderungen.
    Auf der Seite https://www.umweltbildung.bayern.de/akteure/foerderung/projektfoerderung/index.htm: "Hinweise zur Projektförderung nach FöR-PrBNE (PDF)", "Antragsformular (PDF)",
    "Anlage 1 Zuwendungsfähige Ausgaben (PDF)"
    Auf der Seite https://www.umweltbildung.bayern.de/akteure/foerderung/umweltstationen/index.htm: "Antragsformular (PDF)", "Verwendungsbestätigung (PDF)".
  • Nicht barrierefreie PDF-Dateien werden in barrierefreier Version erstellt bzw. durch eine solche ersetzt.
  • Nicht alle Videos auf dem StMUV-YouTube Video Channel sind untertitelt.

Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:

Unsere Apps, siehe https://www.stmuv.bayern.de/service/mobil/index.htm sind nicht barrierefrei.


Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 8.1.2021 erstellt.
Diese Methode beruht auf einer Selbstbewertung.
(siehe Artikel 3 Absatz 1 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523 der Kommission)
Die Erklärung wurde zuletzt am 8.1.2021 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter internet@stmuv.bayern.de.
Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können Sie unter internet@stmuv.bayern.de einholen.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Anschrift

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Referat Online Kommunikation
Rosenkavalierplatz 2
81925 München

E-Mail: internet@stmuv.bayern.de
Tel. +49(0)89/9214-00
Fax. +49(0)89/9214-2266

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie unter folgendem Link die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen: Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 3 BayBITV

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Homepage: https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

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