BILDUNG FÜR NACHHALTIGE ENTWICKLUNG IN BAYERN

Förderung

Neben dem partnerschaftlichen Miteinander von Staat und Gesellschaft ist die konsequente und zielgerichtete Förderung der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) Grundvoraussetzung für deren erfolgreiche Umsetzung bayernweit vor Ort. Gefördert werden Projekte, die der Verstärkung von BNE dienen.

Bei der Antragstellung ist der Bezug zur Bildung für nachhaltige Entwicklung ein wichtiges inhaltliches Kriterium. Diese Vorgabe gilt für die Bewertung von Projekten durch die Beratergremien „Projektförderung“ und „Umweltstationen".


ACHTUNG: Zum 1. August 2022 traten die neuen Richtlinien für die staatliche Anerkennung und Förderung von Umweltstationen (FöR-UmwSt) sowie die Richtlinien zur Förderung von Projekten der Bildung für nachhaltige Entwicklung und Umweltbildung in Bayern (FöR-PrBNE) in Kraft und ersetzten die bisherigen Richtlinien für die Förderung von Umweltstationen und der Intensivierung der Umweltbildung in Bayern. Bitte verwenden Sie für das Förderjahr 2023 nur noch die neu bereitgestellten Formblätter und Anlagen.

 

Staatliche Förderinstrumente

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz unterstützt im Haushalt 2023 die genannten Förderschwerpunkte wie folgt:

  • Umweltstationen: rd. 2,5 Millionen Euro
  • Projektförderung (ohne Umweltstationen): rd. 800.000 Euro
  • Sicherung bayernweiter Strukturen der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE-Pilotprojekte): rd. 200.000 Euro
  • Förderung der pädagogischen Begleitung der Freiwilligen im Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ): 1.050.000 Euro
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