Projektförderung
Einrichtungen, die sich in der BNE durch die Schaffung hochwertiger Bildungsangebote BNE/UB einschließlich Netzwerkarbeit engagieren sowie staatlich anerkannte Umweltstationen können Fördermittel für Projekte der Bildung für nachhaltige Entwicklung und Umweltbildung in Bayern beantragen.
Antragsstellung
ACHTUNG: Zum 01. August 2022 traten die neuen Richtlinien für die Förderung von Projekten der Bildung für nachhaltige Entwicklung und Umweltbildung in Bayern (FöR-PrBNE) in Kraft und ersetzten die bisherigen Richtlinien für die Förderung der Intensivierung der Umweltbildung in Bayern. Bitte verwenden Sie für das Förderjahr 2023 nur noch die neu bereitgestellten Formblätter und Anlagen.
Weiterführende Informationen
DOWNLOAD Unterlagen Förderung 2023
- Hinweise zur Projektförderung nach FöR-PrBNE (PDF)
- Antragsformular (PDF)
- Anlage 1 Zuwendungsfähige Ausgaben (PDF)
- Anlage 2 Ausgabenkalkulation (Excel)
- Anlage 4 Zusammenstellung der innerhalb des Vorhabens geplanten Bildungselemente BNE/UB (Excel)
- Verwendungsnachweis (PDF)
- Anlage 1 zum Verwendungsnachweis (Excel)
- Berechnung Stundensatz (Excel)
DOWNLOAD Unterlagen Förderung 2022
- Auszahlungsantrag Umweltbildung (PDF)
- Verwendungsnachweis Umweltbildung (PDF)
- Übersicht über die Kosten (Excel)
- Nachweis Personalstunden (Excel)
- Berechnung Stundensatz (Excel)
DOWNLOAD Unterlagen Netzwerkveranstaltung
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zu einer Netzwerkveranstaltung(FöR-PrBNE) (PDF)
- Anlage 1 Zuwendungsfähige Ausgaben; Finanzierungsplan (Excel)
RICHTLINIEN
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Richtlinien für die Förderung der Intensivierung der Umweltbildung in Bayern Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 4. Juni 2019 (PDF)
HINWEIS: noch gültig für die laufende Förderperiode (2022). -
Richtlinien für die Förderung von Projekten der Bildung
für nachhaltige Entwicklung und Umweltbildung in Bayern (FöR-PrBNE)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
vom 14. Juli 2022
HINWEIS: gültig ab der Förderperiode 2023.