Förderung der Jugendsozialarbeit durch Umweltbildungs-/BNE-Maßnahmen der Bayerischen Staatsregierung
Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen zur Jugendsozialarbeit durch Umweltbildungs-/BNE-Maßnahmen nach Maßgabe
- dieser Förderinformationen,
- der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere Art. 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften, insbesondere der Anlage 2 zu Art. 44 BayHO, sowie Art. 48, 49 und 49a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG).
Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Beschreibung des Zuwendungsbereichs
Zweck der Zuwendungen
Das bayerische Umweltministerium und die Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit Bayern, vertreten durch den federführenden Verband Evangelische Jugendsozialarbeit Bayern e. V. (ejsa Bayern), schlossen am 26. Oktober 2010 die Vereinbarung „Umweltbildung und Jugendsozialarbeit in Bayern“. Darin ist die Kooperation von Einrichtungen der Umweltbildung/Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) und der Jugendsozialarbeit (JSA) vereinbart.
Die Förderung des Vorhabens „Jugendsozialarbeit – mit Bildung für nachhaltige Entwicklung in die Zukunft“ dient der Umsetzung dieser besonderen Kooperation. Während der zweijährigen Laufzeit (Kalenderjahre 2021/2022) sollen die Zielgruppe der JSA und die Fachkräfte, die Unterstützungsan-gebote für benachteiligte junge Menschen bereithalten, in alltagsbezogenen und praxisorientierten Einzelprojekten in ganz Bayern über den Ansatz einer BNE erreicht und für einen zukunftsfähi-gen Lebensstil sensibilisiert werden. Eine Koordinierungsstelle bei der ejsa Bayern koordiniert und begleitet das Vorhaben.
Zielgruppen
Das Vorhaben richtet sich an
- die Zielgruppe der JSA – sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte junge Menschen mit erhöhtem sozialpädagogischen Förderbedarf zwischen 12 und 27 Jahren. Sie sind aufgrund ihres familiären oder sozialen Umfelds, ihrer ethnischen oder kulturellen Herkunft oder ihrer
- ökonomischen Situation von individuellen Beeinträchtigungen oder sozialer Benachteiligung betroffen.
- Fachkräfte der JSA und der Umweltbildung/BNE als Multiplikator*innen.
Ziele der Zuwendung
Ziele der Zuwendung sind:
- Die benachteiligten jungen Menschen sollen nachhaltige Handlungsoptionen in ihrem Lebensumfeld erarbeiten und umsetzen. Dazu werden zentrale, alltagsweltbezogene Fragestellungen in ökologischen, ökonomischen und soziokulturellen Zusammenhängen im Sinn einer BNE behandelt. Die jungen Menschen sollen bei der Teilhabe an und einer verantwortungsvollen Mitgestaltung von gesellschaftlichen Prozessen unterstützt werden. Fragestellungen einer gesellschaftspolitischen Jugendbildung wie soziale (Un-)Gerechtigkeit und (Un-)Gleichheit oder demokratische Prozesse stehen im Kontext einer BNE im Mittelpunkt. Werte und Verhaltensmuster sowie Formen des Zusammenlebens in der Gemeinschaft sollen reflektiert werden.
- Benachteiligte junge Menschen sollen bei der sozialen Integration in ihrem individuellen und gesellschaftlichen Umfeld unterstützt werden.
- Fachkräfte der JSA und Umweltbildung/BNE als Multiplikator*innen sollen durch vorwiegend digitale Fortbildungs- und Beratungsangebote Kompetenzen für eine systematische Haltung zu BNE und im Umgang mit der Zielgruppe entwickeln. Dadurch sollen sie BNE in ihre Regelangebote und pädagogischen Prozesse implementieren und den Betrieb ihrer Einrichtungen an nachhaltigen Kriterien ausrichten können.
- Zwischen Trägern der JSA, Anbieter*innen von Umweltbildung/BNE und regionalen Akteur*innen sollen tragfähige und anhaltende Kooperationsbeziehungen angestoßen werden.
Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung ist die Umsetzung von zielgruppenspezifischen, regionalen Projekten im Sinn einer BNE, die in Kooperation von bayerischen Einrichtungen der JSA mit Akteur*innen der Umweltbildung/BNE durchgeführt werden. Das beinhaltet auch die erforderlichen Schulungen dieser Fachkräfte, damit sie qualitativ hochwertige Bildungsangebote unterbreiten können.
Einzelprojekte
Pro Jahr sollen bis zu 12 alltagsbezogene und praxisorientierte Einzelprojekte in ganz Bayern umgesetzt werden. Rahmengebend ist die Verknüpfung von Nachhaltigkeit und gesellschaftspolitischer Bildung im digitalen und analogen Lebensumfeld der JSA-Zielgruppe.
Dazu sollen die Projekte wie folgt ausgerichtet sein:
- Partizipation: Teilhabe soll in möglichst allen Arbeitsschritten durch eine niederschwellige, prozessorientierte Ausgestaltung der Angebote umgesetzt werden, z. B. durch Einbindung der benachteiligten jungen Menschen bei allen Schritten der Projektumsetzung oder der Auswahl der Projektpartner.
- Lebensweltbezug: Die Projektinhalte sollen thematisch an die analoge und digitale Lebenswelt der Teilnehmenden anschließen. Die Durchführungsorte sollen geografisch nahe ihrer Lebenswelt liegen und auch digitale Orte als Interaktionsraum berücksichtigen. Dadurch wird das Gelernte reproduzierbar und für das soziale Umfeld der benachteiligten jungen Menschen als Sekundärzielgruppe zugänglich.
- Aktivierung/Handlungsorientierung: Das Projekt muss als Zugang zu den benachteiligten jungen Menschen aktivierende Elemente enthalten und den Schwerpunkt im praktischen Handeln setzen.
- Kreative Zugänge, digitale Bildungsansätze und innovative Formate: Sie sollen die Teilnehmenden anregen, Handlungs- und Gestaltungskompetenzen im Sinn einer BNE in ihrer digitalen und analogen Lebenswelt zu erwerben. Dabei ist auf ein sinnstiftendes Arbeiten und Lernen zu achten. Das Gelernte soll auch im Alltag anwendbar sein.
- Nachhaltigkeit der Angebote: Die nachhaltige Ausgestaltung der Angebote sollen auf allen Ebenen wie Verpflegung, Transport, Beschaffung von Materialien umgesetzt werden.
Fortbildung der Fachkräfte
Begleitend wird für die an den Projekten beteiligten Fachkräfte der JSA und Umweltbildung/BNE ein von der ejsa Bayern entwickeltes Online-Schulungsformat angeboten. Es dient dem intensiven Austausch, der Vernetzung und Fortbildung der Fachkräfte als Multiplikator*innen. Die Teilnahme einer Fachkraft jedes Einzelprojekts ist verpflichtender Bestandteil des Vorhabens. Bei den Fortbildungen werden unterschiedliche Themenschwerpunkte aus den Bereichen BNE und JSA thematisiert und die Erfahrungen aus den vergangenen Fördervorhaben weitergegeben. So sollen gesellschaftspolitisch relevante Fragestellungen im Kontext einer BNE diskutiert und innovative sowie digitale Bildungsangebote für Teilnehmende und Fachkräfte vorgestellt werden.
Zuwendungsvoraussetzungen
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind alle Einrichtungen der JSA nach § 13 SGB VIII oder Einrichtungen, die Angebote für benachteiligte junge Menschen bereithalten, die der Zielgruppe nach § 13 SGB VIII zugehörig sind. Natürliche Personen sind von der Antragstellung ausgeschlossen.
Kooperationspartner
Die Einzelprojekte werden jeweils in Kooperation mit einem Partner (Einrichtungen, Akteure) aus dem Bereich Umweltbildung/BNE durchgeführt, die entsprechende Inhalte vermitteln.
Kooperationspartner können Umweltstationen, Träger*innen des Qualitätssiegels „Umweltbildung.Bayern“, weitere Akteur*innen der Umweltbildung/BNE, kirchliche oder kommunale Einrichtungen oder Landschaftspflege- und Naturschutzverbände, gemeinnützige GmbHs oder Vereine sein.
Zuwendungsvoraussetzungen
- Die fachliche Kompetenz der Projektträger und Kooperationspartner sowie die ausgewogene Vermittlung der Bildungsinhalte müssen gewährleistet sein. Wesentliche Kriterien können dabei die formale Qualifikation von Projektträger und Kooperationspartner, vorliegende Erfahrungen mit deren bisheriger Projektarbeit sowie die Qualität des Projektantrags selbst sein. Eine entsprechende Qualifikation soll im Antrag dargestellt werden.
- Es werden nur Projekte in Bayern gefördert. Dabei soll eine möglichst gleichmäßige Verteilung der jährlich maximal 12 Projekte auf alle Regierungsbezirke Bayerns angestrebt werden.
- Die benachteiligten jungen Menschen müssen während ihrer Teilnahme am Projekt in Bayern leben.
- Benachteiligte junge Menschen sind nach § 13 SGB VIII Hauptzielgruppe der JSA. Eine Förderung inklusiver Angebote, die auch für nicht benachteiligte Jugendliche geöffnet sind, ist möglich. Dabei ist auf ein angemessenes Verhältnis benachteiligter und nicht benachteiligter junger Menschen zu achten; der inklusive Aspekt ist in der Konzeption darzulegen.
- Es können nur Projekte gefördert werden, mit denen vor Erteilung der Bewilligung durch die zuständigen Regierungen noch nicht begonnen wurde, es sei denn, dass seitens der Bewilligungsbehörde die vorherige Zustimmung (Einwilligung) zum vorzeitigen Vorhabenbeginn schriftlich oder elektronisch erteilt wurde.
- Die Gesamtfinanzierung des Projekts muss gesichert sein. Vorhaben, zu deren Durchführung der Antragsteller selbst oder ein Dritter rechtlich verpflichtet ist, können nicht gefördert werden
Art und Umfang der Zuwendung
- Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung, mit einem Fördersatz von maximal 90 % gewährt. Der vom Projektträger zu erbringende Eigenanteil muss in jedem Fall mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.
- Finanzierungsbeteiligungen Dritter wie zweckgebundene Spenden sind vor der Antragstellung zu prüfen und falls möglich, vorrangig in Anspruch zu nehmen.
- Die Zuwendung beträgt pro Einzelprojekt maximal 10.000,00 €.
- Die Bagatellgrenze der zuwendungsfähigen Ausgaben liegt pro Einzelprojekt bei 3.000,00 €.
- Die Einzelprojekte laufen nur innerhalb eines Kalenderjahres (2021 oder 2022). Die Laufzeit der Einzelprojekte und damit deren Bewilligungszeitraum enden somit spätestens zum Ende des Jahres, in dem das Projekt begonnen wurde, frühester Projektstart ist jeweils der Jahresbeginn.
- Fristen und Termine für Antragstellungen und Projektlaufzeiten siehe
https://ejsa-bayern.de/projekte/nachhaltigkeitsprojekt/.
Zuwendungsfähige Ausgaben
Projektbezogene Personalausgaben
Bei der Ermittlung der zuwendungsfähigen Personalausgaben sind folgende Höchstsätze gültig:
- Qualifizierte Fachkraft 42,00 €/h
- Sonstige Fachkraft 30,00 €/h
- Verwaltungsfachkraft 25,00 €/h
Die genannten Stundensätze sind bei pauschaler Abrechnung Höchstsätze. Sie gelten auch für Honorarkräfte. Der tatsächlich anzusetzende Stundensatz muss durch die Träger*in oder Arbeitgeber*in bescheinigt werden. Dafür gilt die vom StMUV bereit gestellte Berechnungsformel, die zum Download bereit steht: https://ejsa-bayern.de/projekte/nachhaltigkeitsprojekt/.
Freiwillige Arbeiten von Angehörigen des Projektträgers und Arbeiten sonstiger Dienstleistender (auch Praktikant*innen sowie Teilnehmende am Freiwilligen Ökologischen Jahr, Bundesfreiwillgendienst oder Ehrenamtliche) der Umweltbildungseinrichtung und Sachleistungen sind mit dem derzeit geltenden Stundensatz von 12,15 Euro in Anwendung der vom Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten jeweils bekannt gegebenen zuschussfähigen Höchstsätzen in der ländlichen Entwicklung (ZHLE) zuwendungsfähig. Die geleisteten Arbeitsstunden sind im Verwendungsnachweis zu belegen.
Projektbezogene Sach- und Betriebskosten
Zuwendungsfähig sind projektbezogene Sach- und Betriebskosten, die zur Umsetzung des Projekts notwendig sind. Dazu zählen Ausgaben für Material und Werkzeug sowie Ausgaben für Baustoffe und Baumaterialien zur Errichtung von baurechtlich nicht genehmigungspflichtigen, naturnahen Außenanlagen, wenn diese zur pädagogischen Umsetzung eines partizipativ angelegten Bildungsprojekts anfallen. Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit sind im Rahmen der Projektbewerbung zuwendungsfähig.
Neben Ausgaben für Lebensmittel für fachbezogene Umweltbildungsprojekte sind Ausgaben für Verpflegung für Teilnehmende in angemessenem Umfang, z. B. zur Selbstversorgung während der Aktiv- und Planungsphasen, zuwendungsfähig.
Ausgaben für Exkursionen und Unterkunft können in angemessenem Umfang, z. B. in Jugend- und Bildungshäusern üblicher Höhe, übernommen werden, sofern diese für die Erreichung des Zuwendungsziels unabdingbar sind.
Projektbezogene Betriebsausgaben (Strom, Wasser, Abwasser, Besorgungsfahrten, Telefon, Porto, Bürobedarf) können pauschal mit 5 % der zuwendungsfähigen Ausgaben in Ansatz gebracht werden. Auch projektbezogene Fahrtkosten sind zuwendungsfähig.
Nicht zuwendungsfähig
- Umweltprojekte, für die Mittel des Europäischen Sozialfonds oder des Freistaates Bayern aus anderen Förderprogrammen in Anspruch genommen werden, z. B. aus dem Kinder- und Jugendprogramm der Bayerischen Staatsregierung;
- Kommunale Regiearbeiten und Bauhofleistungen;
- Ausgaben für den Erwerb von Grundstücken, Gebäuden und Außenanlagen, einschließlich der Baukosten;
- nicht projektbezogene Personal-, Sach-, Betriebs- und Investitionsausgaben;
- Ausgaben für laufende Raummieten oder den Bauunterhalt;
- Kosten, die ein Dritter zu tragen verpflichtet ist;
- Ausgaben für Geschenke und sonstige Repräsentationsausgaben, z. B. give aways;
- Umsatzsteuerbeträge, die nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes als Vorsteuer abziehbar sind;
- Versicherungsbeiträge für Teilnehmende und Fachkräfte.
Einnahmen
- Projektbezogene Einnahmen, z. B. aus Teilnahmegebühren, Publikationserlösen oder Spen-den stellen mit dem Zuwendungszweck zusammenhängende Einnahmen nach Nr. 1.2 AN-Best-P dar. Sie sind als Deckungsmittel für alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhän-genden Ausgaben einzusetzen und in den Finanzierungsplan aufzunehmen.
- Werden für geförderte Vorhaben weitere Fördermittel außerhalb der in Nr. 6.2 genannten Förderprogramme, z. B. aus Bundes- oder EU-Mitteln, gewährt (Mehrfachförderung), so sind diese Mittel auf Zuwendungen anzurechnen. Der auf die zuwendungsfähigen Ausgaben entfallende Anteil aller Zuwendungen darf 90 v. H. nicht überschreiten.
Verfahren
Koordinierungsstelle
Die Koordinierungsstelle des Fördervorhabens ist in die Geschäftsstelle der ejsa Bayern e. V. eingegliedert. Sie ist zentrale Anlaufstelle für alle Beteiligten und übernimmt eine Vermittlungsfunktion zu den Regierungen und dem bayerischen Umweltministerium. Vor dem offiziellen Einreichen des Förderantrags empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit der Koordinierungsstelle.
Die Koordinierungsstelle dient der inhaltlichen und fachlichen Begleitung vor, während und nach der Laufzeit der Einzelprojekte. Zu den Tätigkeiten zählen die Beratung zum Förderverfahren sowie die Begleitung der bewilligten Projekte. Dazu zählen die Koordination von Abläufen, fachliche und inhaltliche Beratung bei der Umsetzung, das Bereitstellen von Informationen zur Förderung und zu den Netzwerken, begleitende Öffentlichkeitsarbeit sowie Vernetzung mit Akteur*innen aus JSA und Umweltbildung/BNE. Sie bietet während der Projektlaufzeit persönliche, telefonische oder virtuelle Beratung an. Möglich sind auf Anfrage und nach Bedarf auch Projektbesuche, Besuche zu Presseterminen, zur Zertifikatsübergabe oder zu Abschlussveranstaltungen.
Antragsverfahren
Anträge können bis zum 26.04.2021 bei der jeweiligen bei den zuständigen Vertreter*innen der Bezirksregierungen gestellt werden.“
Zuständigkeit
Bewilligungsbehörde für die Einzelprojekte ist die jeweils örtlich zuständige Regierung
Projektplanung
Basis für jedes Projekt soll eine Planung sein, die folgende Elemente einbezieht:
- Projekthintergrund und Motivation
- Zweck und Ziele
- Bezug zur Bildung für nachhaltige Entwicklung
- Zusammenarbeit Projektträger*in, Kooperationspartner*in und ggf. weitere Partner*innen
- Beschreibung der Zielgruppe und deren Akquisition
- Maßnahmen zur Erreichung des Projektziels
- Methodik und geplante Vorgehensweise, organisatorischer und zeitlicher Rahmen
- Berücksichtigung der Grundsätze: Handlungsorientierung, Lebensweltbezug, Partizipation
- Evaluierung
- Öffentlichkeitsarbeit
Formale Antragstellung
Die formalen Kriterien dieser Förderinformationen müssen erfüllt sein.
Anträge auf Zuwendungen nach diesen Förderinformationen müssen mit dem aktuellen Antragsformblatt und ergänzenden Unterlagen in einfacher Fertigung vollständig und korrekt ausgefüllt sowie termingerecht bei der örtlich zuständigen Bewilligungsbehörde eingereicht und parallel an die Koordinierungsstelle per Mail weitergeleitet werden.
Ein vollständiger Antrag auf Förderung besteht aus
- Antragsformular einschließlich. Kostenkalkulation/Finanzierungsplan (Anlage 1)
- Detailkostenkalkulation (Anlage 2)
- detaillierter Beschreibung des Projekts (Anlage 3).
Alle erforderlichen Ansprechpartner*innen mit Adressen sowie Dokumente stehen auf der Homepage unter https://ejsa-bayern.de/projekte/nachhaltigkeitsprojekt/ zum Download bereit.
Projektbeirat
Um die eingegangenen Anträge fachlich fundiert zu bewerten, beruft die ejsa Bayern einen Projektbeirat ein. Dieser besteht aus Vertretenden der JSA wie der ejsa Bayern, Fachkräften aus Wissenschaft und Praxis, der Umweltbildung/BNE wie dem StMUV, Umweltbildungseinrichtungen oder -verbänden. Die Mitglieder dieses Projektbeirats üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Auf Antrag werden jedem persönlich an einer Projektbeiratsitzung teilnehmenden Mitglied die nachweislich angefallenen Ausgaben für die An- und Abreise bis zur Höhe der Ausgaben der günstigsten Fahrkarte der allgemein niedrigsten Klasse einschließlich Zuschläge eines regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels erstattet.
Bewilligungsverfahren
Die Bewilligungsbehörde prüft die Fördervoraussetzungen von Projektanträgen und leitet ihr Prü-fergebnis an das StMUV und die ejsa Bayern weiter. Anschließend werden die Anträge innerhalb des Projektbeirats diskutiert und fachlich bewertet; an den Sitzungen können Vertreter*innen der Bewilligungsbehörde teilnehmen. Die Koordinierungsstelle legt dem StMUV und der Bewilligungsbehörde die Voten des Projektbeirats vor. Das StMUV entscheidet abschließend über eine Förde-rung der einzelnen Projekte.
Dem StMUV und der ejsa Bayern sind Abdrucke des Zuwendungsbescheids und eventuelle Änderungsbescheide der Bewilligungsbehörden zu übermitteln.
Vorzeitiger Vorhabenbeginn
Vorhaben, mit deren Ausführung vor der Bewilligung der Zuwendung oder vor schriftlicher bzw. elektronischer Einwilligung in den vorzeitigen Vorhabenbeginn begonnen wurde, werden nicht gefördert.
Die Bewilligungsbehörde kann auf Antrag bei Vorliegen besonderer sachlicher Dringlichkeitsgründe die Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn schriftlich oder elektronisch nach Maßgabe von VV Nr. 1.3 zu Art. 44 BayHO erteilen und diese mit Hinweisen verbinden. Aus der Einwilligung in den vorzeitigen Vorhabenbeginn kann kein Anspruch auf Förderung abgeleitet werden. Die Projektträger tragen das volle Finanzierungsrisiko.
Bewilligung
Nach der abschließenden formalen Prüfung der Anträge durch die Bewilligungsbehörde, der inhaltlichen Bewertung durch die Koordinierungsstelle und den von der ejsa Bayern eingesetzten Projektbeirat sowie die abschließende Förderentscheidung durch das StMUV werden die Zuwendungen von der Bewilligungsbehörde bewilligt.
Auszahlung
Auszahlungsanträge sind mit dem Auszahlungsformblatt des StMUV oder bei kommunalen Vorhabenträgern mit dem Muster 3 zu Art. 44 BayHO in einfacher Fertigung bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Die Bewilligungsbehörde überwacht die ordnungsgemäße und zweckentsprechende Verwendung der Zuwendungen.
Verwendungsnachweis
Die Verwendung der Zuwendung ist innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der Projektdurchführung, spätestens jedoch mit Ablauf des sechsten, auf das Ende des Bewilligungszeitraums folgenden Monats, nachzuweisen (Verwendungsnachweis gemäß Nr. 6.1 ANBest-P/K). Hierzu ist der jeweils aktuelle Vordruck des StMUV und bei kommunalen Vorhabenträgern das Muster 4 zu Art. 44 BayHO (Verwendungsnachweis) ausgefüllt in einfacher Fertigung bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Diese prüft den Verwendungsnachweis, erstellt einen Prüfvermerk und die Abschlussverfügung und übernimmt auch die evtl. Geltendmachung von Erstattungsansprüchen. Die Bewilligungsbehörde legt dem StMUV den geprüften Verwendungsnachweis mit Prüfvermerk und Abschlussverfügung sowie gegebenenfalls die Ausfertigung von Widerrufs-, Rücknahme- und Rückforderungsbescheiden vor.
Projektdurchführung
Änderungen
Änderungen in der Projektgestaltung und -umsetzung sind immer und zeitnah an die Koordinierungsstelle und die Bewilligungsbehörde zu melden.
Bild- und Persönlichkeitsrechte
Zu Projektbeginn ist mit allen Beteiligten abzuklären und festzuhalten, ob während der Projektaktivitäten entstandenes Bild-, Video- und Audiomaterial zur Veröffentlichung freigegeben werden darf. Bild-, Video- und Audiomaterial, das der Koordinierungsstelle durch die Projektleitung zur Verfügung gestellt wird, kann zur nicht-kommerziellen Öffentlichkeitsarbeit der Koordinierungsstelle und des Zuwendungsgebers verwendet werden. Maßgeblich ist dabei die Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung.
Öffentlichkeitsarbeit
Begleitend zur Durchführung des Vorhabens und den Einzelprojekten sollen Pressearbeit und andere Formen der Öffentlichkeitsarbeit betrieben werden. Auf die Förderung durch den Freistaat Bayern (Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz) ist bei Publikationen und Veranstaltungen nach dessen Gestaltungsvorgaben hinzuweisen. Die Bereitstellung des entsprechenden Förderlogos erfolgt bei Bedarf durch die Koordinierungsstelle der ejsa Bayern. Es darf ausschließlich im Zusammenhang mit dem jeweiligen Projekt verwendet werden und muss vorab mit der Koordinierungsstelle abgestimmt werden. Unterlagen, die Logos tragen, z. B. Flyer oder Ausstellungstafeln, sind der Koordinierungsstelle vor Veröffentlichung zur Freigabe vorzulegen.
Evaluierung
Mit dem Ziel der inhaltlich-methodischen Reflektion und Ergebnissicherung werden angemessene anonymisierte Evaluierungsformen wie eine Fragebogen gestützte Online-Befragung durchgeführt.
Erfahrungsaustausch
Die Teilnahme der am Projekt beteiligten Fachkräfte am einmal jährlich stattfindenden analogen oder virtuellen Erfahrungsaustausch mit einer kurzen Präsentation der Ergebnisse sind Projektbestandteile. Der Termin findet jeweils gegen Ende des jeweiligen Förderzeitraums statt.
Sachbericht
Zum Verwendungsnachweis ist ein detaillierter Sachbericht zu verfassen und der jeweiligen örtlich zuständigen Regierung sowie der Koordinierungsstelle vorzulegen. Die einzuhaltende Frist und Modalität werden im Zuwendungsbescheid festgelegt.
Ansprechpartner*innen für formale und fachliche Fragen
Formale Fragen: Örtlich zuständige Regierungen
Fachliche Fragen:
Evangelische Jugendsozialarbeit Bayern e. V.
Koordinierungsstelle des Vorhabens „JSA – mit BNE in die Zukunft“
Jessica Schleinkofer
Loristr. 1
80335 München
Tel. 089 159187-84
E-Mail: schleinkofer@ejsa-bayern.de
https://ejsa-bayern.de/projekte/nachhaltigkeitsprojekt/
Einvernehmen
Diese Förderinformationen ergehen im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat sowie nach Anhörung des Bayerischen Obersten Rechnungshofs.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Förderinformationen treten mit Wirkung vom 1. Januar 2021 in Kraft und enden mit Ablauf des Vorhabens zum 31.12.2022.