Bayerisches Staatsministerium für
Umwelt und Gesundheit

Grundsätze für die Auszeichnung mit dem Qualitätssiegel „Umweltbildung.Bayern“

Das Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (StMUG) verleiht nach Maßgabe dieser Grundsätze das Qualitätssiegel „Umweltbildung.Bayern“.
Auf die Zuerkennung besteht kein Rechtsanspruch.

Allgemeines / Kriterien

1) Zweck der Auszeichnung

Zweck der Auszeichnung ist die Dokumentation einer nachgewiesenen und gleich bleibenden Qualität für die angebotenen Produkte und Dienstleistungen von bayeri-schen Umweltbildungs¬einrichtungen, Umweltbildungsnetzwerken und in der Umwelt-bildung selbständig Tätigen.

2) Gegenstand der Auszeichnung

a) Träger des Qualitätssiegels „Umweltbildung.Bayern“ können kommunale, staatliche und kirchliche Einrichtungen sowie Einrichtungen in Trägerschaft von Verbänden oder Vereinen, Unternehmen sowie Nicht-Unternehmen sein.

b) Bei Netzwerken muss der Antragsteller Mitglied des Netzwerkes, von diesem legitimiert und eine juristische Person sein. Nur das im Antrag genannte Netzwerk ist berechtigt, die Dachmarke zu tragen, nicht die einzelnen am Netzwerk beteiligten Institutionen, Verbände oder Personen.

c) Einzelpersonen, die sich im Bereich der Umweltbildung selbstständig gemacht haben, können sich um das Qualitätssiegel bewerben.

Das Qualitätssiegel Dachmarke „Umweltbildung.Bayern“ darf ausschließlich für Umweltbildungsangebote verwendet werden.

3) Auszeichnungsvoraussetzungen

Die fachlichen Kompetenzen der Umweltbildung sowie die ausgewogene, ideologiefreie Vermittlung der Bildungsinhalte müssen gewährleistet sein. Bei Nichterfüllung der Voraussetzungen ist die Auszeichnung stets widerruflich.

Folgende Kriterien müssen zur Führung des Qualitätssiegels erfüllt werden:

  • Der inhaltliche Schwerpunkt bei Einrichtungen, Netzwerken und selbständig Tätigen liegt im Bereich der Bildung für nachhaltige Entwicklung.
  • Einrichtungen, Netzwerke und selbständig Tätige haben ihren Sitz in Bayern und bieten Bildungsveranstaltungen in Bayern an.
  • Einrichtungen, Netzwerke und selbständig Tätige sind seit mindestens zwei Jahren in der Umweltbildung im Sinne einer BNE tätig.

a) Einrichtungen

  • Ein fundiertes pädagogisches Konzept bildet die Grundlage der Arbeit.
  • Bildungsarbeit und Rahmenbedingungen orientieren sich an den Prinzipien einer nachhaltigen Entwicklung.
  • Die fachliche Qualifikation, Fort- und Weiterbildung des Personals ist gewähr-leistet.
  • Die Angebote sind kunden- und handlungsorientiert.
  • Öffentlich zugängliche Informationen, z. B. Flyer, Homepage, Selbstdarstel-lungen geben Aufschluss über die Arbeit.
  • Die Einrichtungen wirken aktiv in Umweltbildungs-Netzwerken mit und evaluie-ren die erbrachten Leistungen kontinuierlich.

b) Netzwerke

  • Das Netzwerk weist seine Ziele in Hinsicht auf Bildung für nachhaltige Ent-wicklung nach.
  • Das Netzwerk trifft sich regelmäßig mindestens zweimal jährlich und arbeitet kontinuierlich zusammen.
  • Das Netzwerk orientiert sich an den Prinzipien einer nachhaltigen Entwicklung.
  • Das Netzwerk unterstützt den Dialog, den fachlichen Austausch und die Quali-fizierung seiner Mitglieder.
  • Das Netzwerk evaluiert seine Arbeit.

c) Selbstständige

  • Antragsteller gelten nach § 18 Einkommensteuergesetz als freiberuflich.
  • Ein fundiertes pädagogisches Konzept bildet die Grundlage der Arbeit.
  • Bildungsarbeit und Rahmenbedingungen orientieren sich an den Prinzipien einer nachhaltigen Entwicklung.
  • Die fachliche Qualifikation, Fort- und Weiterbildung der Selbständigen ist ge-währleistet.
  • Die Angebote sind kunden- und handlungsorientiert.
  • Öffentlich zugängliche Informationen, z. B. Flyer, Homepage, Selbstdarstel-lungen geben Aufschluss über die Arbeit.
  • Die Selbständigen wirken aktiv in Umweltbildungs-Netzwerken mit und evalu-ieren die erbrachten Leistungen kontinuierlich.
  • Referenzen (z. B. Kooperationspartner, Auftraggeber) sind genannt.

Verlängerung

  • Einrichtungen und selbständig Tätige reichen jährlich ihre Statistik ein.
  • Einrichtungen, Netzwerke und selbständig Tätige beteiligen sich am Marke-tingprozess der mit dem Qualitätssiegel „Umweltbildung.Bayern“ ausgezeich-neten Partner.
  • Einrichtungen, Netzwerke und selbständig Tätige erfüllen die in den Bewer-bungsunterlagen gekennzeichneten Kriterien.

Verfahren

1) Bewerbung

Die Bewerbungsunterlagen für die Auszeichnung mit dem Qualitätssiegel „Umweltbildung.Bayern“ sind auf der Seite www.umweltbildung.bayern.de eingestellt. Das Bewerbungsformular ist entweder online auszufüllen oder offline am PC zu bearbeiten und digital an umweltbildung@stmug.bayern.de einzusenden.
Die ersten beiden Seiten des Formulars werden unterschrieben und gemeinsam mit den ergänzenden Unterlagen in einfacher Ausfertigung an das StMUG verschickt. Eine Liste der ergänzenden Unterlagen findet sich jeweils auf der ersten Seite der Bewerbungsformblätter.

2) Auszeichnung

Die Anträge werden jährlich vom Kernteam Marketing beraten. An der Sitzung nimmt mindestens je ein Vertreter der sechs Institutionen des Kernteams Marketing teil (StMUG, StMELF/Bayerische Forstverwaltung, Arbeitsgemeinschaft Natur- und Um-weltbildung Bayern, Plankstettener Kreis, Landesbund für Vogelschutz, Bund Natur-schutz).
Jede/r/s für die Auszeichnung vorgesehene/r Einrichtung, Netzwerk bzw. Selbständi-ge/r unterzeichnet mit dem StMUG eine Nutzungsvereinbarung, in der die Bedingun-gen für die Verwendung des Qualitätssiegels geregelt sind.
Die Auszeichnungsurkunde wird vom StMUG ausgestellt und gemeinsam mit einer Vertretung des Kernteams Marketing überreicht.

3) Gültigkeit

Die Auszeichnung mit dem Qualitätssiegel „Umweltbildung.Bayern“ erfolgt befristet auf drei Jahre und wird auf Antrag verlängert. Bei Nichterfüllung der Kriterien entfällt das Recht auf Führung des Qualitätssiegels.
Eine Überprüfung der Voraussetzungen zur Führung des Qualitätssiegels durch das StMUG oder eine/n von diesem Beauftragte/n kann jederzeit durchgeführt werden..

4) Inkrafttreten

Diese Grundsätze treten mit Wirkung vom 1. Juni 2011 in Kraft.