Bayerisches Staatsministerium für
Umwelt und Gesundheit

Förderung anerkannter Umweltstationen in Bayern

Staatlich anerkannte Umweltstationen können Fördermittel aus dem Haushalt beantragen. Ein unabhängiges Gremium berät in der Regel zweimal im Jahr hinsichtlich der Förderung der eingegangenen Anträge. Die letztendliche Entscheidung liegt beim Bayerischen Staatsminsiterium für Umwelt und Gesundheit.

Antragsstellung

Bitte verwenden Sie für Ihre Antragstellung nur die unter "Weiterführende Informationen " am Seitenende eingestellten Formulare.

Die Antragsformulare können direkt am Bildschirm bearbeitet und dann ausgedruckt werden. Zum Lesen und Ausfüllen der PDF-Dokumente benötigen Sie den Adobe Reader ab der Version "Adobe Reader 7.0". Der aktuelle Adobe Reader kann unter "Weiterführende Informationen" am Seitenende heruntergeladen werden.

Fristen

Die Fristen für die Einreichung Ihrer Anträge können Sie über den Link "Termine und Fristen" in der rechten Spalte einsehen.

Ansprechpartner

Ansprechpartner bei den Bezirksregierungen für Umweltstationen und Umweltfonds-Projekte finden Sie unter "Kontaktadressen Bezirksregierungen" in der rechten Spalte.