Förderinformationen
„Umweltbildung und Jugendsozialarbeit in Bayern“
Informationen für die Förderungen der Jugendsozialarbeit aus dem Umweltfonds der Bayerischen Staatsregierung
1. Zweck der Förderung
Die Förderung dient der Umsetzung der am 26. Oktober 2010 zwischen dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (StMUG) und der Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit Bayern (LAG JSA) geschlossenen Vereinbarung „Umweltbildung in der Jugendsozialarbeit“.
Im Rahmen dieser Förderung sollen junge Menschen von 12 bis 26 Jahren, die zur Zielgruppe nach § 13 SGB VIII gehören, Inhalte und Ziele einer nachhaltigen Entwicklung kennen lernen. In alltagsbezogenen und praxisorientierten Projekten der Umweltbildung im Sinne einer Bildung für nachhaltige Entwicklung lernen junge Menschen
- Grundlagen des Umweltschutzes und der nachhaltigen Entwicklung kennen,
- welche Verantwortung jeder Einzelne für eine zukunftsfähige Gesellschaft trägt und
- wie das Gelernte auf den persönlichen Alltag übertragen werden kann.
2. Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung sind Projekte von Einrichtungen der Jugendsozialarbeit (JSA) im Bereich der Umweltbildung, die im Idealfall mit Einrichtungen und Ansprechpartnern der Umweltbildung zusammen arbeiten. Die Einzelprojekte sollen folgende Aspekte berücksichtigen:
- Eignung des Projekts, um die Motivation der Jugendlichen zu fördern;
- Sinn / Nutzen für die Einrichtung der JSA;
- Unterstützung des Ziels der Persönlichkeitsentwicklung;
- Unterstützung des Ziels der Integration;
- Behandlung zentraler, alltagsweltbezogener Fragestellungen der nachhaltigen Entwicklung (ökologische Belange unter Berücksichtigung ökonomischer und sozial-gesellschaftlicher Aspekte);
- Berücksichtigung des Grundprinzips Partizipation;
- Aussicht auf nachhaltige Impulse für das gesamte Arbeitsfeld der Jugendsozialarbeit.
2.1 Projektschwerpunkt 1: Projekte für nachhaltigeren Lebensstil
Zentraler Aspekt dieses Schwerpunkts ist die Durchführung mit einem Kooperationspartner aus dem Bereich Bildung für nachhaltige Entwicklung oder Umweltschutz (z. B. Umweltstationen und sonstige Akteure der Umweltbildung, siehe www.umweltbildung.bayern.de, Landschaftspflegeverbände, Umweltorganisationen)
Weitere Rahmenvorgaben:
- Ziel: Das Projekt dient der Vermittlung von Kompetenzen, die Entscheidungen für einen nachhaltig(er)en Lebensstil ermöglichen.
- Partizipation: Jugendliche müssen am Auswahlprozess der Projektpartner und Projektinhalte beteiligt sein;
- Aktivierung: Das Projekt muss ein aktivierendes Element enthalten, Sichtbarkeit im Sinne von Öffentlichkeitswirksamkeit gewährleisten und aktionsorientiert sein;
- Motivation: Das Projekt soll den Jugendlichen intensive Erfahrungen ermöglichen;
- Dauerhaftigkeit: Durch das Einzelprojekt soll eine längerfristige Kooperation mit dem Kooperationspartner angestoßen werden;
Die Abstimmung mit der lokalen Agenda 21 ist möglich, jedoch keine Bedingung.
2.2 Projektschwerpunkt 2: Planung und Realisierung einer Projektidee mit Umweltbezug
Zentraler Aspekt dieses Schwerpunkts ist es, dass Jugendliche Freiraum zur weitgehend eigenständigen Planung und Realisierung einer Projektidee erhalten.
Weitere Rahmenvorgaben:
- die Einrichtung der JSA beschreibt in ihrem Antrag, wie sie den Selbstorganisationsprozess der Jugendlichen sicherstellt und wie sich die Gruppe zusammensetzt. Zudem gewährleistet sie eine ordnungsgemäße Verwaltungsabwicklung.
- Nach Erteilung der Bewilligung planen die Jugendlichen das Projekt und benennen einen Ansprechpartner / eine Ansprechpartnerin auf Seiten der Jugendlichen, mit der die Gesamtleitung der LAG JSA Kontakt hält.
- Partizipation: Das Projekt nutzt und stärkt die Selbstorganisationspotentiale der Jugendlichen; die Projektsteuerung (Projektmanagement) und die Außenpräsentation liegt überwiegend bei den Jugendlichen;
- Außenwirkung: Das Projekt soll nach außen gerichtet oder gut darstellbar sein;
- Eine Prozessbegleitung von außen kann als Beratungsebene eingebunden werden.
3. Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Einrichtungen der JSA, die einem der in der LAG JSA zusammengeschlossenen Verbände angegliedert sind. Sie kooperieren im Idealfall mit Einrichtungen der Umweltbildung.
4. Förderungsvoraussetzungen, Förderungsausschlüsse
4.1 Es werden grundsätzlich nur Projekte in Bayern gefördert, die für junge Menschen aus Bayern stattfinden.
4.2 Es können nur Projekte gefördert werden, mit denen vor der Erteilung der Bewilligung noch nicht begonnen wurde, es sei denn, dass der vorzeitige Maßnahmebeginn schriftlich genehmigt wurde.
4.3 Werden Dritte im Rahmen der Projekte beauftragt, so dürfen die Aufträge nur zu marktüblichen Preisen vergeben werden.
4.4 Bei Veröffentlichungen und Berichten ist darauf hinzuweisen, dass das Projekt aus Mitteln des Umweltfonds des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit gefördert wird.
4.5 Nicht gefördert werden politische Demonstrationen.
4.6 Nicht gefördert werden können Umweltprojekte, für die Mittel des Europäischen Sozialfonds oder des Freistaates Bayern aus anderen Förderprogrammen in Anspruch genommen werden (z.B. aus dem Kinder- und Jugendprogramm der Bayerischen Staatsregierung).
5. Art und Umfang der Förderung
5.1 Die Förderung erfolgt im Wege der Anteilfinanzierung.
5.2 Förderfähig sind Personalkosten maximal bis zur Höhe folgender Stundensätze:
- qualifizierte Fachleute: 38,- €/h
- sonstige Fachkräfte: 27,- €/h
- Verwaltungskraft: 22,- €/h
Die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden sind im Verwendungsnachweis durch Stundenzettel zu belegen.
5.3 Für Honorarkräfte gelten grundsätzlich die gleichen Höchstsätze wie bei den Personalkosten, in begründeten Fällen (z.B. Referentenkosten) können auch höhere Kosten beantragt werden. Nachweis der geleisteten Arbeitsstunden siehe 5.2.
5.4 Unentgeltliche Arbeitsleistungen (Freiwillige Arbeiten von Angehörigen der Einrichtung sowie Arbeiten von bei der Einrichtung eingesetzten Teilnehmern am freiwilligen ökologischen oder sozialen Jahr, Bundesfreiwilligendienst, ABM-Kräften oder Ehrenamtlichen) sind mit einem Stundensatz von 9,60 Euro förderfähig. Nachweis der geleisteten Arbeitsstunden sind im Verwendungsnachweis durch Stundenzettel zu belegen.
Mit dieser Förderung sind die Aufwendungen für die Anleitung der unentgeltlichen Arbeitsleistungen abgegolten und damit nicht zuwendungsfähig.
5.5 Förderfähig sind darüber hinaus
- projektbezogene Sachkosten.
- Verpflegungs- und Übernachtungskosten in angemessenem Umfang (z. B. in Jugend- und Bildungshäusern üblicher Kostenhöhe).
- projektbezogene Betriebskosten (z. B. Telefon, Porto, Bürobedarf), diese können pauschal mit höchstens 5 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten in Ansatz gebracht werden.
5.6 Nicht förderfähig sind
- Ausgaben für den Erwerb von Grundstücken, Gebäuden und Außenanlagen, einschließlich der Baukosten.
- nicht projektbezogene Personal-, Sach-, Betriebs- und Investitionsausgaben.
- Ausgaben für laufende Raummieten.
- Erhöhung der Gesamtkosten nach Erlass des Bewilligungsbescheids oder nach Zulassung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns (Nachförderung).
- Kosten, die ein anderer zu tragen verpflichtet ist.
- Umsatzsteuerbeiträge, die nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes als Vorsteuer abgezogen werden können.
- Ausgaben für Geschenke und sonstige Repräsentationsaufwendungen.
5.7 Die Höchstförderungsdauer beträgt 12 Monate.
5.8 Die Zuwendung beträgt maximal 90 % der förderungsfähigen Kosten.
5.9 Die Maximalzuwendung
- bei Einzelprojekten in Schwerpunkt 1 beträgt 10.000,- €.
- bei Einzelprojekten in Schwerpunkt 2 beträgt 8.000,- €.
5.10 Die Bagatellgrenze liegt in beiden Schwerpunkten bei 2.000,- €.
5.11 Einnahmen
Projektbezogene Einnahmen (z. B. aus Teilnehmergebühren, Publikationserlösen) stellen mit dem Zuwendungszweck zusammenhängende Einnahmen nach Nr. 1.2 ANBest-P dar. Sie sind als Deckungsmittel für alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Ausgaben einzusetzen und in den Finanzierungsplan aufzunehmen. Erhöhen sich diese Einnahmen nachträglich, so ermäßigt sich die Zuwendung gemäß Nr. 2.1 ANBest-P.
5.12 Werden für geförderte Maßnahmen oder Umweltprojekte weitere Fördermittel (z. B. aus Bundes- oder EU-Mitteln) gewährt (Mehrfachförderung), so sind diese Mittel auf Zuwendungen anzurechnen. Der auf die zuwendungsfähigen Kosten entfallende Anteil aller Zuwendungen darf 90 v. H. nicht überschreiten.
6. Verfahren
6.1 Antragstellung
Förderanträge sind in der Regel auf dem dafür vorgesehenen Formblatt spätestens bis 3 Wochen vor den veröffentlichten Antragsfristen (voraussichtlich im Oktober 2011 und März 2012) bei den zuständigen Regierungen vorzulegen. Kürzere Fristen sind nach Absprache mit dem Projektbüro bei der LAG JSA im Ausnahmefall möglich.
- Dem Antrag für Projekte in Schwerpunkt 1 ist eine detaillierte Beschreibung des Projektes beizufügen.
- Dem Antrag für Projekte in Schwerpunkt 2 ist eine Beschreibung beizufügen, wie der Selbstorganisationsprozess der Jugendlichen sichergestellt ist.
6.2 Die Antragsformulare (Formular für Antrag auf Gewährung eines Zuschusses, für Auszahlungsantrag und für Verwendungsnachweis) stehen unter www.lagjsa-bayern.de zum Download bereit.
6.3 Vorzeitiger Maßnahmebeginn
Mit der Durchführung der zu fördernden Maßnahme darf erst nach Erlass des Zuwendungsbescheides begonnen werden. Auf Antrag kann die Regierung jedoch beim Vorliegen besonderer, sachlicher Dringlichkeitsgründe im Ausnahmefall einem vorzeitigen Maßnahmebeginn schriftlich zustimmen.
6.4 Bewilligung
Nach der formalen Prüfung der Anträge durch die zuständige Regierung und die inhaltliche Prüfung durch eine von der LAG JSA eingesetzten Jury, werden die Zuwendungen von der Regierung bewilligt (im Sinne von Art. 44 Abs. 1 BayHO). Dabei werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) für verbindlich erklärt.
6.5 Auszahlung
Die Auszahlung der Zuwendungen erfolgt in bedarfsorientierten Raten.
6.6 Verwendungsnachweis
Über die Verwendung der Mittel ist ein Nachweis (einfacher Verwendungsnachweis im Sinne von Nr. 6.1.5 ANBest-P) zu führen. Die Einzelheiten dazu werden jeweils im Bewilligungsbescheid festgelegt.
Adressat der Anträge und Ansprechpartner für formale Fragen:
Ansprechpartner der Regierungen siehe
- www.umweltbildung.bayern.de/foerderung/ansprechpartner
- www.lagjsa-bayern.de/kategorie/projekt-umwelt
Ansprechpartner bei inhaltlichen Rückfragen:
Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit Bayern (LAG JSA)
c/o Evangelische Jugendsozialarbeit Bayern e.V.
Umweltprojekt-Koordinierungsstelle
Sonja Gaja
Loristr. 1
80335 München
Tel.: 089-159187-72
E-Mail: gaja@ejsa-bayern.de
Telefonische Beratung: montags 8:30 – 12:30 Uhr
